Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der internetbasierten Plattform material.one

Die Firma material.one AG, Provinostraße 52, 86152 Augsburg, Deutschland (im Folgenden „material.one“) stellt mit der Plattform material.one ein System zur Verfügung, über das sensible Daten ausgetauscht werden können. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt


Anbieter

material.one AG 
Provinostr. 52 / Gebäude V1_1 
86153 Augsburg, Deutschland 
Tel.: +49 821 899 496-0 
E-Mail: info@material.one 

Vorstand: Bernd Löhle 
Aufsichtsratsvorsitzender: Thomas Gasber 
Handelsregister: Amtsgericht Augsburg, HRB 2077 
USt-ID: DE 21 19 96 424 

1 Geltungsbereich, Parteien, Begriffe 

Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform material.one („Plattform“) zwischen der material.one AG („Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden. 

Kunde ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit ein Unternehmenskonto registriert. 
Zahlungsverpflichteter Kunde ist der Kunde, der die Vergütung für einen kostenpflichtigen Dienst schuldet (dies kann auch ein Sponsor sein). 
Sponsor ist ein Kunde (z. B. OEM oder Tier-1), der kostenpflichtige Dienste für Dritte innerhalb seiner Lieferkette finanziert. 
Gesponserter Kunde ist ein Kunde, dessen Nutzung ganz oder teilweise durch einen Sponsor finanziert wird. 

Nutzer sind natürliche Personen, die der Kunde berechtigt. 

Kostenfreie Dienste sind unentgeltliche Basisfunktionen der Plattform.  
Kostenpflichtige Dienste sind entgeltliche Module/Services gemäß separater Bestellung/Vertrag („Auftrag“). 

Kundendaten sind alle durch Kunden/Nutzer eingestellten oder im Vorgang generierten Inhalte. 
Vorgang ist ein auf der Plattform angelegter Prozess (z. B. Bemusterung/PPAP/PPF).  
Berechtigte Lieferkettenparteien (BLP) sind die im Vorgang benannten Akteure (OEM, Tier-Lieferanten, Labore).  
Datenkopie ist ein im Zuge einer Freigabe erzeugter, eigenständiger Datensatz. 

Policies sind die in der Plattform oder auf der Website veröffentlichten Nutzungs- und Schnittstellenregeln (z. B. API‑Regeln, Security‑Vorgaben, Help‑Center‑Regeln) in der jeweils gültigen Fassung. 

Textform bedeutet eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E‑Mail oder über eine dokumentierte In‑App‑Mitteilung, die gespeichert und unverändert wiedergegeben werden kann. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn der Kunde unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen eine Bestellung tätigt oder annimmt, oder in E-Mail-Korrespondenz auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen verweist.  Der Anbieter widerspricht der Gültigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden hiermit ausdrücklich.  

2 Registrierung, Dienste, Leistungsumfang 

Die Registrierung für Unternehmen ist kostenlos. Nutzung ist möglich  

  1. im Rahmen kostenfreier Dienste,  

  2. im Rahmen gesponserter Zugänge (durch einen Sponsor) oder  

  3. im Rahmen eigener kostenpflichtiger Dienste des Kunden.  

Ein Auftrag/Bestellschein ist nicht zwingend erforderlich, um kostenfreie Dienste zu nutzen. 

Der Anbieter stellt Funktionen zur Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette sowie weitere, auch zukünftig verfügbare Funktionen zur unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit bereit. Der Leistungsumfang ergibt sich  

  1. bei kostenpflichtigen Diensten aus dem jeweiligen Auftrag/Vertrag und den dort genannten Spezifikationen/SLA;  

  2. bei kostenfreien Diensten aus der jeweiligen Beschreibung auf der Plattform/Website. 

Beta- und Vorabfunktionen können als solche gekennzeichnet sein; für deren Nutzung gelten die Regelungen für kostenfreie Dienste, insbesondere die Haftungsregelung für kostenfreie Dienste und Beta-Funktionen (§ 14) sowie der Gewährleistungsausschluss für kostenfreie Dienste (§ 15). 

3 Leistungsänderungen und Einstellung von Diensten, Sponsorenvertrag 

Der Anbieter ist berechtigt, Funktionen kostenpflichtiger Dienste anzupassen oder weiterzuentwickeln, sofern wesentliche Vertragspflichten gewahrt bleiben. 
Änderungen, die den Leistungsumfang oder die Nutzung für den zahlungsverpflichteten Kunden wesentlich nachteilig beeinflussen, werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten angekündigt; dem zahlungsverpflichteten Kunden steht insoweit ein Widerspruchsrecht zu. Der Widerspruch ist innerhalb von vier Wochen nach Versand der Ankündigung (maßgeblich ist der Versand an die im Unternehmenskonto hinterlegte Administrator-E-Mail-Adresse gemäß §19) in Textform zu erklären. 
Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs werden die angekündigten Änderungen gegenüber dem widersprechenden Kunden nicht Vertragsbestandteil; die bisherige Servicebeschreibung (einschließlich ggf. vereinbarter SLA) gilt für die verbleibende Laufzeit des jeweiligen Auftrags/Vertrags fort. 
Soweit der Anbieter die bisherige Hauptleistung aus zwingenden Gründen nicht fortführen kann oder ihm dies unzumutbar ist (z. B. aufgrund von Sicherheitsanforderungen, technischen Unmöglichkeiten, verbindlichen gesetzlichen Vorgaben oder dem Wegfall wesentlicher Vorleistungen), ist der Anbieter berechtigt, die betroffene Leistung durch eine funktional gleichwertige Ersatzleistung zu ersetzen. Ist eine gleichwertige Ersatzleistung nicht verfügbar, ist der Anbieter berechtigt, den betroffenen kostenpflichtigen Dienst mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten einzustellen; in diesem Fall reduziert sich die Vergütung ab dem Zeitpunkt der Einstellung entsprechend, und im Voraus gezahlte Entgelte werden anteilig für den nicht mehr erbrachten Zeitraum erstattet. 
Gesetzliche Kündigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben unberührt. 
Sofern kein fristgerechter Widerspruch erfolgt, werden die Änderungen zum angekündigten Zeitpunkt wirksam. 

Kostenfreie Dienste können jederzeit, auch ohne Ersatz, geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden, wobei eine Benachrichtigung durch einen Hinweis auf der Plattform oder der Website erfolgen kann und hieraus keine vertraglichen Leistungspflichten entstehen. 

Soweit die Nutzung durch einen Sponsor finanziert wird, richten sich Umfang und Inhalt der gesponserten Nutzung sowie etwaige Service-Level, Supportleistungen und sonstige Leistungsparameter nach dem jeweiligen Sponsorenvertrag. Soweit diese Regelungen die Nutzung durch den gesponserten Kunden betreffen, gelten sie als Bedingungen der gesponserten Nutzung auch für den gesponserten Kunden. Service-Level- und Supportzusagen schuldet der Anbieter ausschließlich gegenüber dem Sponsor nach Maßgabe des Sponsorenvertrags; eigene Rechte oder Ansprüche des gesponserten Kunden aus dem Sponsorenvertrag werden nicht begründet. 

4 Vertragsschluss, Geltung der AGB, Vertretung 

Diese AGB gelten auch bei kostenloser Registrierung und bei Nutzung kostenfreier Dienste sowie bei Nutzung, die durch einen Sponsor bezahlt wird. 

Für kostenpflichtige Dienste kommt der Vertrag durch separate Bestellung/Vertrag (z. B. Order Form, In-App-Bestätigung, E-Sign) mit dem zahlungsverpflichteten Kunden zustande. 

Administratoren/zeichnungsberechtigte Nutzer des Kunden können wirksam Erklärungen im Namen des Kunden abgeben (z. B. In-App-Akzept, Modulbuchung). 

Mitteilungen und rechtserhebliche Erklärungen können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über dokumentierte In-App-Funktionen. 

5 Betrieb, Wartung, Verfügbarkeit (allgemein) 

Der Anbieter betreibt die Plattform in einem Rechenzentrum, das den branchenüblichen Anforderungen an Sicherheit, Verfügbarkeit und Datenschutz entspricht. Der Anbieter kann hierfür externe Dienstleister einsetzen, die ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleisten. Die Speicherung erfolgt ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union; zulässige Zugriffe im Rahmen von Support, Wartung oder Entwicklung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung bleiben unberührt. 

Der Anbieter ist berechtigt, Wartungen, Updates und Releases durchzuführen; er bemüht sich, Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Ungeachtet dessen sind Beeinträchtigungen nicht gänzlich auszuschließen. 

Garantien oder Mindestverfügbarkeiten werden für kostenfreie Dienste nicht zugesagt. 

6 Service-Level (SLA) und Support 

Für kostenpflichtige Dienste gelten die nachfolgenden Standard-Service-Level, soweit im jeweiligen Auftrag oder Vertrag keine abweichenden Regelungen vereinbart sind: 

  1. Der Support für kostenpflichtige Dienste wird montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr MEZ beziehungsweise MESZ erbracht, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters. 

  2. Die Ziel-Verfügbarkeit der Plattform beträgt 98 % im Monatsmittel. Die Verfügbarkeit wird am Übergabepunkt der Plattform gemessen; geplante Wartungsfenster und Zeiten höherer Gewalt bleiben unberücksichtigt. 

Für gesponserte Nutzungen schuldet der Anbieter Service-Level und Support ausschließlich gegenüber dem Sponsor und ausschließlich nach Maßgabe des jeweiligen Sponsorenvertrags. 

Für kostenfreie Dienste bestehen keine Service-Level-, Reaktions- oder Supportzusagen; etwaige Unterstützung erfolgt freiwillig und unverbindlich. 

7 Pflichten des Kunden, Nutzungsregeln 

Der Kunde ist verpflichtet, den Zugriff auf die Plattform nach dem Need-to-Know-Prinzip zu gestalten und Zugriffsrechte nur an solche Personen zu vergeben, die diese für ihre Aufgaben benötigen. 
Der Kunde hat sicherzustellen, dass für alle Plattformzugänge – insbesondere für administrative Benutzer – angemessene technische Schutzmaßnahmen wie starke Passwörter und eine Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) eingesetzt werden. 
Der Kunde ist ferner verpflichtet, seine Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen und Änderungen oder Kompromittierungen unverzüglich dem Anbieter zu melden. 

Untersagt sind u. a.  

  1. rechts-/vertragswidrige Inhalte,  

  2. Sicherheits-/Penetrationstests ohne vorherige Zustimmung,  

  3. Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,  

  4. übermäßige/zweckfremde API-Nutzung (Fair-Use). 

Der Kunde darf nur solche Inhalte in die Plattform einstellen, deren Nutzung, Speicherung und Weitergabe im Rahmen der Plattform er selbst rechtmäßig vornehmen darf. Dazu muss er entweder Inhaber der Rechte sein oder eine ausreichende Erlaubnis vom Rechteinhaber haben. Der Kunde stellt außerdem sicher, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Exportkontroll-, Sanktions- oder Geschäftsgeheimnisschutzrecht, verstoßen.  

Die Plattform einschließlich der zugrunde liegenden Software, der Benutzeroberfläche, der Datenbankstrukturen, der Algorithmen sowie der Dokumentation ist urheberrechtlich und ggf. marken‑ und datenbankrechtlich geschützt; sämtliche hieran bestehenden Rechte verbleiben beim Anbieter. 

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang und zu eigenen unternehmerischen Zwecken zu nutzen. 

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), technische Schutzmaßnahmen zu umgehen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um Quellcode, Systemarchitektur oder Funktionsweisen offenzulegen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist. Unberührt bleiben Vervielfältigungen, die für die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich sind (z. B. interne Dokumentation, Schulung oder Audit‑Nachweise). 

Eine automatisierte Nutzung, insbesondere durch Bots, Scraper oder vergleichbare Technologien, sowie die Nutzung von APIs ist nur im Rahmen der vom Anbieter freigegebenen Schnittstellen, Dokumentationen und Policies zulässig. 

8 Vergütung, Abrechnung, Zahlungsverzug 

Die Vergütung für kostenpflichtige Dienste richtet sich ausschließlich nach gesonderten Bestellungen/Verträgen. 

Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – 14 Tage netto fällig. Alle Preise zzgl. der jeweils gültigen MwSt. 

Im Falle des Zahlungsverzugs schuldet der zahlungsverpflichtete Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach dem auf diesen Vertrag anwendbaren Recht sowie eine pauschale Entschädigung für Verzugskosten in Höhe von 40 EUR, soweit gesetzlich zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die Erbringung der Dienste ganz oder teilweise auszusetzen, wenn der Zahlungsverzug länger als 30 Tage andauert. 

Endet eine Sponsorenfinanzierung, kann der Anbieter gesponserte Vorgänge sperren oder auf kostenfreie Dienste umstellen. 

9 Laufzeit, Kündigung, Folgen der Beendigung 

Für kostenpflichtige Dienste ergeben sich Laufzeit und Kündigungsfristen ausschließlich aus dem jeweiligen Auftrag oder Vertrag. 

Kostenfreie Dienste können von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden, wobei der Anbieter berechtigt ist, kostenfreie Dienste jederzeit einzustellen. 

Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei einem erheblichen Vertragsverstoß trotz erfolgloser Fristsetzung oder bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen bei kostenpflichtigen Diensten. Die Kündigung bedarf der Textform im Sinne des § 126b BGB. 

Nach Wirksamwerden der Kündigung erhält der Kunde für die Dauer von vier Wochen ein Exportfenster, nach dessen Ablauf die Inhalte nicht mehr produktiv verarbeitet und gemäß Anlage I (Ziffer 5) archiviert werden, wobei gesetzliche Aufbewahrungspflichten unberührt bleiben. 

10 Datenhoheit („Data Ownership“), Lizenzen, Kopien, Löschanträge 

Alle Rechte und Verfügungsbefugnisse an Kundendaten verbleiben beim jeweils berechtigten Dateneigner (Data Owner). 

Der Anbieter erhält für die Dauer des Vertrags eine einfache, nicht übertragbare Lizenz, Kundendaten ausschließlich zur Vertragserfüllung, zur Gewährleistung der Sicherheit sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu verarbeiten. 

Durch eine Datenfreigabe erzeugte Kopien begründen beim jeweiligen Empfänger eine eigenständige Datenhoheit, Originaldaten verbleiben in der Datenhoheit des ursprünglichen Data Owners. 

Sender und Empfänger regeln die Nutzungs- und Weitergaberechte an Datenkopien ausschließlich bilateral untereinander, wobei der Anbieter nicht Partei dieser Vereinbarungen ist; sofern eine solche bilaterale Regelung fehlt, gelten ergänzend diese AGB sowie die Anlage I. 

Der Anbieter stellt ausschließlich die technische Infrastruktur zur Verfügung und führt kein allgemeines Monitoring der durch den Nutzer übermittelten oder gespeicherten Daten durch. 

Jedes Unternehmen kann die Löschung seiner eigenen Inhalte (Originaldaten sowie eigene/erhaltene Kopien mit eigener Data Ownership) beantragen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten/Archivierung bleiben unberührt. 

Die Löschung rechtmäßig weitergegebener Datenkopien kann ausschließlich durch das jeweilige empfangende Unternehmen veranlasst werden und erfolgt nicht automatisch aufgrund eines Löschantrags des ursprünglichen Data Owners. 

11 Inhalte, Sperrung/Entfernung, Meldungen 

Der Anbieter kann Inhalte sperren/entfernen, wenn hinreichende Anhaltspunkte für Rechts-/AGB-Verstöße bestehen oder behördliche Anordnungen vorliegen. Er unterhält ein Melde- und Abhilfeverfahren (Notice-and-Action). Es besteht jedoch keine Pflicht für ein allgemeines Monitoring durch den Anbieter. 

12 Vertraulichkeit, Geschäftsgeheimnisse 

Anbieter und Kunde verpflichten sich, sämtliche ihnen von der jeweils anderen Partei („offenlegende Partei“), zugänglich gemachten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, oder den Umständen nach als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zeichnungen, Spezifikationen oder Preise (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“ genannt), vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und allein für die Zwecke der Vertragsbeziehung zu nutzen.  

Anbieter und Kunde haben sicherzustellen, dass Vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitenden zugänglich gemacht werden, denen gegenüber eine Offenlegung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist („need-to-know“).  

Anbieter und Kunde schützen Vertrauliche Informationen mit der gleichen Sorgfalt, welche sie selbst zum Schutz ihrer eigenen Informationen anwenden, um die unbefugte Nutzung, Verbreitung oder Veröffentlichung zu verhindern, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt.  

Die offenlegende Partei gibt keine Zusicherung und übernimmt keine Garantie dafür, dass die von ihr offengelegten Vertraulichen Informationen richtig, vollständig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 

Die offenlegende Partei behält sich alle Rechte an Vertraulichen Informationen (einschließlich Urheberrechte und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, etc.) vor. Eine Rechteübertragung in Bezug auf Vertrauliche Informationen findet nicht statt.  

13 Datenschutz, Auftragsverarbeitung 

Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung; ggf. AVV nach Art. 28 DSGVO. Drittlandzugriffe gem. DS-Erklärung/SCC. 

14 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einem Garantieversprechen sowie bei gesetzlich zwingender Haftung (Produkthaftung). 

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.  

Bei der einfach fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

Bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

Die Haftung des Anbieters für mittelbare Schäden und Folgeschäden, einschließlich für entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall, ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von adesso und gelten auch in Fällen der Haftung bei vorvertraglichen Pflichtverletzungen (culpa in contrahendo) oder aus unerlaubter Handlung. 

Bei kostenfreien Diensten ist die Haftung auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit.  

15 Gewährleistung 

Für kostenpflichtige Dienste richten sich Gewährleistungs- und Leistungsansprüche nach dem jeweiligen Vertrag oder der vereinbarten Servicebeschreibung beziehungsweise dem SLA und im Übrigen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 

Die Beschaffenheit der kostenpflichtigen Dienste bestimmt sich ausschließlich nach der Produktbeschreibung. Die darin enthaltenen Angaben sind ausschließlich als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. 

Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel der kostenpflichtigen Dienste gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen.  

Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nur bei wesentlichen Mängeln zu, die reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich und unverzüglich zu melden. Der Kunde wird den Anbieter, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln unterstützen. 

Im Falle eines wesentlichen Mangels hat der Anbieter zunächst die Pflicht und das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach dreimaligem Versuch, den Mangel zu beseitigen, fehl, kann der Kunde - wenn der Mangel erheblich ist - gesetzliche Gewährleistungsechte geltend machen. 

Eine Nacherfüllung kann nach Wahl des Anbieters durch Lieferung einer neuen Sache oder durch Nachbesserung erfolgen. Bei Sachmängeln der kostenpflichtigen Dienste, die sich in Funktionsstörungen zeigen, kann die Nachbesserung auch durch die Lieferung oder Installation eines Hotfixes durchgeführt oder unterstützt werden, es sein denn, dies wäre dem Kunden nicht zumutbar. Es obliegt dem Kunden, solche Hotfixes zu installieren. Solche Hotfixes sind zur Auslieferung an eine Vielzahl von Kunden bestimmt, was bei der Bestimmung der Nachbesserungsfrist angemessen zu berücksichtigen ist.  

Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt zwölf (12) Monate. Sie beginnt mit Zurverfügungstellung der kostenpflichtigen Dienste. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht im Fall des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Anbieter ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der kostenpflichtigen Dienste übernommen hat. Sie gilt außerdem nicht für Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. 

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei durch den Kunden oder einen Dritten bearbeitete Teile der kostenpflichtigen Dienste, sowie bei Überschreitung etwaiger Nutzungsbeschränkungen, soweit. 

Für kostenfreie Dienste übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung und keine bestimmte Verfügbarkeit. Insbesondere bestehen keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung oder Aufrechterhaltung bestimmter Funktionen im Zusammenhang mit kostenfreien Diensten, es sei denn, der Anbieter hat eine ausdrücklich vereinbarte Garantie hierfür übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen. Der Anbieter ist berechtigt, kostenfreie Dienste jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Hieraus kann der Kunde keine Ansprüche, insbesondere keine Minderungs-, Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche herleiten. Die Gewährleistungsrechte des Kunden hinsichtlich der kostenpflichtigen Dienste bleiben durch diese Regelung unberührt. 

16 Unterauftragnehmer, Exportkontrolle/Sanktionen 

Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich. 

Der Kunde hat die einschlägigen Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten, und der Anbieter darf die Erbringung der Dienste verweigern, sofern dies andernfalls gegen anwendbares Sanktions- oder Exportkontrollrecht verstoßen würde. 

17 Höhere Gewalt 

Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen oder -verzögerungen, die auf Ereignisse außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle zurückzuführen sind, insbesondere bei Ausfällen von Cloud- oder Infrastrukturprovidern, Krieg, Streik, Pandemien oder Epidemien, Naturereignissen oder behördlichen Maßnahmen. 

18 Rangfolge der Vertragsunterlagen 

Im Verhältnis zwischen dem Anbieter und einem Sponsor gilt folgende Rangfolge der Vertragsunterlagen, sofern vorhanden: 

  1. Servicebeschreibung/SLA (nur für kostenpflichtige Dienste), 

  2. diese AGB einschließlich Anlage I, 

  3. Policies. 

Im Verhältnis zwischen dem Anbieter und einem Kunden, der nicht Sponsor ist, gilt folgende Rangfolge der Vertragsunterlagen, sofern vorhanden: 

  1. Auftrag oder Bestellschein, 

  2. Servicebeschreibung/SLA (nur für kostenpflichtige Dienste), 

  3. diese AGB einschließlich Anlage I, 

  4. Policies. 

Ein Sponsorenvertrag entfaltet ausschließlich Wirkung im Verhältnis zwischen Anbieter und Sponsor. Soweit ein Kunde Leistungen im Rahmen einer gesponserten Nutzung erhält, gelten die im Sponsorenvertrag festgelegten Leistungsparameter nach Maßgabe von §3 als Bedingungen der gesponserten Nutzung; eigene Rechte oder Ansprüche des gesponserten Kunden aus dem Sponsorenvertrag werden nicht begründet. 

Besteht kein Auftrag, Bestellschein oder (bei gesponserter Nutzung) kein Sponsorenvertrag, gelten für die kostenfreie und gesponserte Nutzung der Plattform ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie, soweit einschlägig, die Anlage I. 

19 Mitteilungen, Textform, E-Sign 

Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, oder über In-App-Funktionen abgegeben werden, wobei In-App-Handlungen durch autorisierte Administratoren als wirksame Zustimmung oder Erklärung gelten und, sofern kein Auftrag oder Bestellschein besteht, die Kommunikation über die im Unternehmenskonto hinterlegten Administrator-Kontaktdaten erfolgt. 

Ankündigungen und Widersprüche, für die Textform erforderlich ist, erfolgen durch Versand an die im Unternehmenskonto hinterlegte Administrator‑E‑Mail‑Adresse; der Kunde stellt sicher, dass diese Adresse aktuell ist und Nachrichten dort empfangen werden können. Mitteilungen gelten am nächsten Werktag nach Absendung an die Administrator-E-Mail-Adresse als zugegangen, sofern keine Fehlermeldung eingeht. 

20 Änderungen dieser AGB und Policies 

Änderungen dieser AGB für kostenpflichtige Dienste mit wesentlicher Auswirkung werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und gelten nur, soweit sie nicht im Widerspruch zu bestehenden Aufträgen oder Verträgen stehen. 
Im Übrigen bleibt dem zahlungsverpflichteten Kunden ein Widerspruchsrecht vorbehalten. Der Widerspruch ist innerhalb von vier Wochen nach Versand der Ankündigung (maßgeblich ist der Versand an die im Unternehmenskonto hinterlegte Administrator-E-Mail-Adresse gemäß §19) in Textform zu erklären. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs werden die Änderungen gegenüber dem widersprechenden Kunden nicht Vertragsbestandteil, und die bisherigen AGB gelten bis zur Beendigung des jeweiligen Auftrags/Vertrags fort. 
Sofern kein fristgerechter Widerspruch erfolgt, gelten die Änderungen als angenommen und werden zum angekündigten Zeitpunkt wirksam. 

Änderungen dieser AGB für kostenfreie Dienste sowie für nicht unmittelbar vom Nutzer selbst vergütete Nutzungen können durch Veröffentlichung auf der Plattform oder der Website erfolgen, wobei die fortgesetzte Nutzung der Plattform als Einbeziehung der geänderten AGB gilt. 

Rein redaktionelle Änderungen oder Anpassungen zur Umsetzung zwingender gesetzlicher Vorgaben oder rechtskräftiger Gerichts- oder Behördenentscheidungen gelten ohne Einhaltung einer Ankündigungsfrist. 

Der Anbieter kann Policies aktualisieren. Soweit eine Policy‑Änderung kostenpflichtige Dienste wesentlich betrifft, gilt §20 entsprechend; im Übrigen werden Policy‑Änderungen durch Veröffentlichung auf der Plattform/Website wirksam. 
Policy‑Änderungen, die zur Abwehr konkreter Sicherheitsrisiken oder zur Umsetzung zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind, werden mit Veröffentlichung wirksam; ein Widerspruchsrecht besteht insoweit nicht. 

21 Anwendbares Recht, Gerichtsstand 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG). 
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Augsburg, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

22 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung 

Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters abtreten; zwingende gesetzliche Vorschriften, nach denen Geldforderungen trotz Abtretungsverbots wirksam abgetreten werden können, bleiben unberührt. 

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig beziehungsweise bei Zurückbehaltungsrechten nur, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren. 

23 Vorrang der deutschen Fassung 

Diese GTC werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Im Falle von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung vorrangig.  

Anlage I – Standard-Freigabebedingungen

1 Zweck und Geltung 

Diese Anlage regelt Austausch, Nutzung und Aufbewahrung von Daten auf material.one, soweit Sender und Empfänger nichts Abweichendes bilateral vereinbart haben. 

Sie ist Bestandteil der AGB, wobei spezifische Regelungen zu einzelnen Datenarten in einer „Datenkategorien & Behandlung“-Dokumentation beschrieben sein können und vorrangig gelten. Die ‚Datenkategorien & Behandlung‘‑Dokumentation ist Bestandteil dieser Anlage I und gilt für ihren Regelungsbereich vorrangig. Änderungen der „Datenkategorien & Behandlung“-Dokumentation erfolgen nach Maßgabe von §20 der AGB (Änderungen von Policies). 

2 Data Ownership (Grundprinzipien)  

Dateneigner der Originaldaten ist die Partei, die die jeweiligen Daten einstellt oder den zugrunde liegenden Vorgang anlegt. 

Jede durch eine Datenfreigabe erzeugte Datenkopie begründet beim jeweiligen Empfänger eine eigenständige Data Ownership, während die Data Ownership an den Originaldaten unberührt beim ursprünglichen Dateneigner verbleibt. 

Sender und Empfänger regeln die Nutzungs- und Weitergaberechte an Datenkopien ausschließlich bilateral untereinander, wobei der Anbieter lediglich als technischer Intermediär für die Übermittlung der Daten fungiert. 

Sofern zwischen Sender und Empfänger keine abweichende bilaterale Regelung besteht, gelten diese Standard-Freigabebedingungen. 

3 Nutzung von Kopien 

Der Empfänger darf erhaltene Kopien nutzen 

  1. zur Fortführung desselben Vorgangs,  

  2. in sachlich zusammenhängenden oder anschließenden Vorgängen (z. B. weitere Bemusterungen, PPF/PPAP-Stufen, Reklamations- oder Serienbetreuungsprozesse), 

  3. für qualitäts-, sicherheits-, konformitäts-, traceability- und verbesserungsbezogene Auswertungen. 

Die Nutzung nach lit. a) bis c) ist nur zulässig, soweit sie im fachlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Geschäfts- oder Lieferkettenverhältnis steht. 

Die Weitergabe innerhalb der Lieferkette (Next-Tier) ist zulässig, soweit dies für lit. a) oder b) erforderlich ist. 

Lateral-Transfers außerhalb der beteiligten Lieferkettenparteien sind ohne Einwilligung des jeweiligen Data Owners unzulässig. 

4 Off-Platform-Übertragungen 

Soweit für den Zweck nach Ziff. 3 erforderlich, dürfen Berichte und Inhalte auch außerhalb der Plattform übermittelt werden (z. B. per E-Mail, MFT, Kundenportal). 

Eine Signatur oder Unterschrift ist hierfür nicht zwingend erforderlich. 

Empfänger, die über die Plattform erhaltene Inhalte außerhalb der Plattform verarbeiten, tun dies in eigener Verantwortung und haben sicherzustellen, dass die Verarbeitung ausschließlich zu den Zwecken erfolgt, zu denen die Inhalte übermittelt wurden, sowie dass die jeweils anwendbaren Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen nach Maßgabe der einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Pflichten eingehalten werden. 

5 Archivierung 

Nach Vorgangsabschluss werden Daten in einen archivischen Modus mit beschränkten Zugriffsrechten überführt. 

Archivierte Daten dürfen durch Berechtigte Lieferkettenparteien zwecknah genutzt werden, insbesondere für Nachweis-, Qualitäts-, Traceability-, Validierungs-, Reklamations-, Verbesserungs- sowie entwicklungsbezogene Zwecke, einschließlich der Weiterentwicklung von Materialien, Produkten, Produktionsprozessen oder Qualitätsstandards, soweit dies nach den jeweils zwischen den Parteien geltenden Vertraulichkeits-/Geheimhaltungspflichten zulässig ist. 

Gesetzliche/vertragliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. 

6 Löschung

Jedes Unternehmen kann die Löschung seiner eigenen Inhalte beantragen, also sowohl Originaldaten als auch eigene/erhaltene Kopien, an denen es Data Owner ist. 

Weitergegebene Kopien bei Empfängern werden durch den Löschantrag des ursprünglichen Data Owners nicht automatisch gelöscht; deren Löschung kann nur das jeweilige empfangende Unternehmen veranlassen. 

Bestehen gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten, werden die betroffenen Daten bis zum Ablauf der jeweiligen Frist gesperrt. 

7 Multi-Tier-Kaskade 

Die Plattform ist als Multi-Tier-Plattform ausgestaltet, sodass Daten entlang der gesamten Lieferkette bis zum OEM weitergegeben werden können. 

Jeder Empfänger einer solchen Datenweitergabe wird Data Owner der jeweils erhaltenen Kopie und trägt die Verantwortung für deren weitere Nutzung und Verwendung. 

8 Rechtsstellung des Anbieters 

Der Anbieter stellt ausschließlich die technische Infrastruktur bereit, erlangt keine inhaltlichen Rechte an den Daten (außer der technischen Lizenz nach AGB) und ist nicht Partei der Nutzungsbeziehungen zwischen Sender und Empfänger.